Stellungnahme der GRÜNEN Ratsfraktion zum geplanten Bau eines Parkplatzes mit PV-Überdachung an der Graf-Adolf-Straße

Der geplante Bau eines Parkplatzes an der Graf-Adolf-Straße durch die Stadtwerke Fröndenberg-Wickede (nachfolgend: SFW) war kürzlich Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Fröndenberg (nachfolgend: ASU).
In der örtlichen Presse erschienen verschiedene Artikel und Leserbriefe zu dem Vorhaben, die Geschäftsführung der SFW nahm dazu öffentlich Stellung und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich auch an uns GRÜNE gewandt.
Aus diesem Grund haben wir die nachstehende Bewertung des Projekts aus Sicht des Fröndenberger GRÜNEN Ortsverbandes erarbeitet.

Der Ablauf der Ereignisse

In der Sitzung des ASU wurde von den Verantwortlichen der SFW das Vorhaben umfassend vorgestellt und die bisher eingeleiteten Schritte beschrieben. Da die SFW das Projekt bereits mit den Genehmigungsbehörden erörtert hatte, konnte auch die Interpretation der einschlägigen Vorschriften dargelegt werden.
Die formale Mitwirkung der Kommune und damit auch der politischen Gremien der Stadt beschränkt sich bei dem in Rede stehenden Genehmigungsverfahren gem. § 36 BauGB auf die Erteilung des sog. „gemeindlichen Einvernehmens“.
Dieses Einvernehmen hat der ASU in seiner Sitzung am 13.02.2025 beschlossen und das Ergebnis der Genehmigungsbehörde, nämlich dem Kreis Unna, im Nachgang mitgeteilt.
Eine weitere Beratung des Vorhabens durch die Kommunalpolitik in Fröndenberg ist im weiteren Verfahrensverlauf damit nicht mehr vorgesehen.
Die Abstimmung wurde auf Antrag der SPD geheim durchgeführt und ergab letztlich acht Stimmen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und fünf dagegen, bei einer Enthaltung.
Die GRÜNEN Ausschussmitglieder, denen naturgemäß die natur-, klima- und umweltschutzrechtliche Belange besonders am Herzen liegen, sind bei ihrer Abwägung zu einer ablehnenden Einschätzung gekommen und haben daher gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gestimmt.

Die Gründe für die Ablehnung

1.
Bei dem Antragsgrundstück handelt es sich um eine Grünfläche bei bestehender dichter Umgebungsbebauung. Grünflächen tragen nachweislich zur Verbesserung des Mikroklimas bei und sollten daher möglichst nicht versiegelt werden.

2.
Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben innerhalb bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Baufläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Wir GRÜNEN vertreten, anders als die Mehrheit im Ausschuss und die Fröndenberger Bauverwaltung die Auffassung, dass sich der überdachte Parkplatz tatsächlich NICHT in die Umgebung einfügt.

3.
Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Fröndenberg/Ruhr kann die Bürgermeisterin über Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB generell selbständig entscheiden. Offenbar wurde jedoch dem in Rede stehenden Bauvorhaben eine besondere Bedeutung eingeräumt, da es eben nicht als „einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung“ betrachtet wurde, sondern es dem ASU zur planungsrechtlichen Beurteilung vorgelegt wurde. Dies lag vermutlich u. a. an der Lage der Bebauung im Überflutungsgebiet der Ruhr, was für sich allein bereits einen möglichen Ablehnungsgrund darstellt.

4.
Die überplante Fläche grenzt unmittelbar an eine Zone für die Trinkwassergewinnung mit den entsprechenden Brunnen. Auch wenn eine wasserrechtliche Prüfung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Fröndenberg fällt, so erledigt das doch nicht die Bedenken, wenn es um unser kostbarstes Lebensmittel, unser Trinkwasser, geht. Sollten an der vorgesehenen Entwässerung in die Kanalisation der Graf-Adolf-Straße Probleme auftreten, würden Schadstoffe und auslaufende Betriebsmittel unweigerlich die Brunnen verunreinigen.
Auch die Frage, ob die vorhandene Kanalisation stets in der Lage ist, das vom Parkplatz gepumpte Wasser aufzunehmen, sollte Gegenstand einer gesonderten Prüfung sein.

GRÜNE Alternativvorschläge

Zunächst einmal wäre die Frage zu klären, ob die SFW alles getan haben, um die Zahl der mit dem Auto anreisenden Mitarbeiter durch betriebliche Maßnahmen zu reduzieren. Neben einem verstärkten Einsatz vom Home-Office kamen hier auch die Organisation von Mitfahrgelegenheiten, Job-Tickets für den ÖPNV und die verstärkte Nutzung von Dienst- oder Job-Rädern in Frage.
Zudem stehen bereits heute an der Josefskirche und am Stadion zu den üblichen Arbeitszeiten reichlich unentgeltliche Parkmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung zur Verfügung.
Die Anlage von Parkfläche im Wasserschutzgebiet und im Überflutungsbereich der Ruhr kann man nur als sehr problematisch ansehen. Wir GRÜNEN lehnen daher den Bau des Parkplatzes ab und bedauern das mangelnde Fingerspitzengefühl unserer Stadtwerke. Die Planung im Wasserschutzgebiet II mit der Nähe zu einem Trinkwasserschutzgebiet passt auch nicht zu der nachhaltigen Unternehmensphilosophie, die sich die SFW auf die Fahnen geschrieben hat.

Wir GRÜNEN versuchen weiter lösungsorientiert an Alternativen zu arbeiten.

Gerne nehmen wir dazu auch Anregungen und Kritik entgegen.