Die Fraktion der GRÜNEN im Rat der Stadt Fröndenberg beantragt, der Rat möge in Ergänzung des Antrags der SPD vom 05.02.2021 „Aufstellung für nachhaltiges Bauen in Fröndenberg/Ruhr“ beschließen, die in der Begründung genannten Grundsätze zur Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Verantwortung für den Klimaschutz ist in § 1 Abs. 5 und 6 des Baugesetzbuches ausdrücklich verankert. Danach sollen Bauleitpläne dazu beitragen, „den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern“. Durch diese Rechtsnorm hat der Klimaschutz eine eigenständige und übergeordnete rechtliche Bedeutung.

Insbesondere aus der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber unmissverständlich auffordert, die Klimapolitik stark zu beschleunigen, sind strengere Leitplanken zum Klimaschutz auch für das Bauen abzuleiten.

Die Fröndenberger Verwaltung kann damit über die Bauleitplanung maßgeblichen Einfluss auf die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit neuer Siedlungsgebiete ausüben und insbesondere auch einen ungezügelten Flächenverbrauch stoppen. Diese Ziele verfolgen die GRÜNEN in Rat seit nunmehr über 27 Jahren, stießen dabei aber mit ihren Argumenten zur Verbesserung von Natur- und Klimaschutz in Rat und Ausschüssen stets auf Unverständnis und taube Ohren. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass nunmehr endlich auch die SPD-Fraktion diesem Thema Bedeutung beimessen will.

Aus Sicht der GRÜNEN im Rat beantragen wir in Ergänzung zu den Ausführungen der SPD folgende Zusätze:

Um möglichst alle zur Verfügung stehenden Spielräume zum Schutz unseres Lebensraumes im Rahmen der Gesetzgebung sowie zum Schutz der gesellschaftlichen Bedürfnissen auszuschöpfen, soll bereits im Vorfeld konkreter Planungen eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Politik, Verwaltung, der Bauwirtschaft und der Bevölkerung eingerichtet werden. Hier sind Vorschläge für Leitlinien für die zukünftige Bauleitplanung zu erarbeiten.

Folgender Punkt ist im vorliegenden SPD-Antrag zu ergänzen:

„Vor jeder Ausweisung von Bauland ist eine Prüfung der bestehenden Infrastruktur in Bezug auf die Ver- und Entsorgung von Wasser, Abwasser, Strom, IT-Versorgung, die verkehrstechnische Anbindung, die Verfügbarkeit von Plätzen für Kita, Schule usw. zu erstellen.“

Ergänzend hierzu sollte eine Checkliste erarbeitet werden, in der alle Informationen über ökologisch sinnvolle Baumöglichkeiten oder -sanierungen enthalten sind.

Die Verwaltung prüft ferner in jedem Einzelfall, inwieweit ein vorheriger Grundstückserwerb der zu überplanenden Fläche durch die Kommune möglich und hinsichtlich des Planungsverfahrens sinnvoll erscheint.

Neben den üblichen Umweltvertr.glichkeitsprüfungen im Rahmen der Bauleitplanung, haben qualitativ annähernd gleichwertige Untersuchungen auch im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB zu erfolgen.

Bei der Auflistung der technischen Maßnahmen ist Folgendes zu ergänzen: „Bei neu ausgewiesenen Baugebieten ist eine vorherige Planung von zentralen regenerativen Energieerzeugungs- und Energiespeicherungsanlagen zu erstellen, um den Bauinteressenten bereits im Vorfeld eine noch klimafreundlichere und in der Regel sogar kostengünstigere Alternative zu bieten.“

Der letzte Satz des Beschlussvorschlags des SPD-Antrags „…den Ansprüchen an die konkrete Planung und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit abzuwägen und in Einklang zu bringen“ sollte ergänzt werden durch den Zusatz „…der wirtschaftlichen und klimarelevanten…Zumutbarkeit…“.

Bei der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere auch die zukünftig stark steigenden Kosten für CO2 Emissionen, sowohl bei Energie als auch bei den herzustellenden Produkten (z.B. Baustoffen, etwa Zement) zu berücksichtigen. Der Zusatz soll ausdrücklich dazu führen, dass nicht wie bisher nur die wirtschaftlichen Interessen der Investoren Berücksichtigung finden.

Der letzte Abschnitt im SPD-Antrag „Die aufgeführten Grundsätze geben den ausführenden Planern eine Richtschnur, die ausreichend Spielraum lässt und an die tatsächliche Planungssituation anzupassen ist.“ ist vollständig zu streichen. Mit dieser Festlegung könnten im ungünstigsten Fall alle zuvor genannten Planungsgrundsätze einfach ausgehebelt werden.

Martin Schoppmann
Fraktionsvorsitzender