Stellungnahme der Fraktion DIE GRÜNEN zur Drucksache Nr. 081/2021 „Bauantrag zum Neubau eines Hähnchenmaststalls für 29.900 Tiere“

Über den Bauantrag soll am 20.05.2021 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt werden. Dazu schlägt die Fröndenberger Stadtverwaltung der Politik vor, zu dem geplanten Projekte das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die GRÜNEN im Stadtrat  werden dem nicht folgen!

Wir stehen der Massentierhaltung grundsätzlich kritisch gegenüber. Allerdings  werden  wir in diesem Fall als Ausschussmitglieder nicht über artgerechte Tierhaltung diskutieren können, sondern werden uns auf die Beurteilung der rechtlichen Vorgaben und des Antragsverfahren nach der Baugesetzgebung beschränken müssen.Es ist sehr zu bedauern, dass die politische Entscheidung derart eingeschränkt ist und sich lediglich auf bauplanungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen beziehen kann.

Die Stadtverwaltung sieht keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange und führt  die  von der Landwirtschaftskammer bestätigte Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB  sowie die mögliche ordnungsgemäße Erschließung von der Bausenhagener Straße her als ausreichend an, um das gemeindliche Einvernehmen zu dem Projekt zu erteilen. 

Diese für die Fröndenberger Bauverwaltung sehr typische schlichte Sichtweise klammert bewusst aus, dass das Baugesetzbuch diverse weitere Gründe für eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange bereithält. Nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt ein geplantes Vorhaben die öffentlichen Belange, wenn es

  • den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht
  • den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts widerspricht
  • schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird
  • unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert
  • Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet
  • die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder
  • die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört

Im vorliegenden Antrag für den Neubau eines weiteren Maststalls in Stentrop wären das: 

  • Widerspruch zum aktuell gültigen Flächennutzungsplan (FNP): Das beantragte Bauvorhaben liegt in einem Bereich, der als  Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist.
  • Die Anlage kann und wird schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen.
  • Die Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswertes werden beeinträchtigt.
  • Das Bauvorhaben liegt im Einzugsbereich des Rammbachs und im Nahbereich eines  Naturschutzgebiets; beide Naturräume sind durch das Vorhaben massiv gefährdet.

Schlussendlich stellen wir auch die ordnungsgemäße Erschließung über die Bausenhagener Straße in Frage.

Der Verwaltungsvorlage ist zu entnehmen, dass für die Bodenversiegelung und die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ein fünf Meter breiter Gehölzstreifen angepflanzt werden soll. Wenn man sich die diversen, schon realisierten Mastställe in der nahen Umgebung anschaut (auf der Bausenhagener Höhe, an der Palzstraße, dem Karrenweg und Im Sundern) entsteht schnell die Frage, was die Fröndenberger Verwaltung als Kompensation für ein fast 100 Meter langes und 20 Meter breites Gebäude mit Nebenanlagen als ausreichend ansehen möchte. Bislang können die entsprechenden Maßnahmen an den schon vorhandenen Mastställen aus GRÜNER Sicht als vollkommen gescheitert angesehen werden!

Es ist für uns GRÜNE überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Fröndenberger Bauverwaltung bei der Präsentation des geplanten Vorhabens durch die Antragsteller nicht unverzüglich und vordringlich versucht hat, die Planungen, statt in einem sensiblen Landschaftsschutzgebiet, besser an anderer Stelle umzusetzen.

Wir gehen – unabhängig vom Tier- und Naturschutzgedanken, der uns politisch und persönlich bewegt – davon aus, dass ein Landwirt zunächst in der Nähe der eigenen Hofstelle geeignete Baufenster prüfen sollte, bevor die Inanspruchnahme einer Fläche vorgesehen wird, die noch dazu dem begründeten Landschaftsschutz unterliegt.

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