Sehr geehrter Herr Krause,

der Klimareport der Vereinten Nationen (sog. IPCC-Report) hat den menschgemachten Klimawandel als wissenschaftlich unbestreitbar dargelegt. Die Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen liegt im Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen, auch der Städte und Gemeinden.
Energieeffizienz, Energieeinsparung und Verkehr nehmen an Bedeutung zu. Energieausweise für Gebäude, hohe Energiekosten, der Klimaschutz und die Anpassung an den Folgen des Klimawandels führen zu neuen umwelt-, energie- und planungsrechtlichen sowie technischen Ansätzen bzw. Notwendigkeiten.
Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland haben bereits Projekte zum Klimaschutz in die Wege geleitet. Die Deutsche Umwelthilfe zeichnete im vergangenen Jahr Kommunen unterschiedlicher Größen für ihr Engagement im Umweltschutz aus. Sieger bei dem Wettbewerb „Bundeshauptstadt im Klimaschutz“ war zuletzt Münster, bei den Kommunen bis 20.000 Einwohnern die Gemeinde Wettenberg (12.000 Einwohner) in Hessen.

Auch die Stadt Fröndenberg ist für sich und ihre Bürger in der Verantwortung aktiv eine nachhaltige und klimaverträgliche Entwicklung mitzugestalten. Als Mitglied im Klimabündnis hat sich die Stadt zu einer kontinuierlichen Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet.

Der Ortsverband von Bündnis90/Die Grünen beantragt daher:

1. Die Einrichtung einer Klimaschutzkommission,
die sich aus verschiedenen Interessengruppen wie Verwaltung, Politik, Stadtwerke, Sparkasse, ortsansässige Unternehmen, Umwelt- und Naturschutzverbänden, Bauverein, Bürgern und Agenda zusammensetzen soll. Ihre Aufgabe ist es in Zusammenarbeit z.B. auch mit der Energieagentur NRW Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz zu entwickeln, zu vereinbaren und zu verfolgen. ?Mögliche Handlungsfelder sind: Gebäudemanagement, Bauleit- und Verkehrsplanung, Abfallwirtschaft, Energieberatung, Rahmensetzung und Förderung privater Maßnahmen.

2. Die Umsetzung der nachstehenden Klimaschutzmaßnahmen sowie mittel- und langfristigen Zielsetzungen mit denen die Stadt schon heute den Bürgern ihre Vorbildfunktion vorleben kann
(unabhängig von der Einrichtung einer Klimaschutzkommission):

  • Die Verwendung von Energiesparlampen führt zu erheblichen Energie- und Kosteneinsparungen. In allen kommunalen Einrichtungen sind daher künftig – soweit nach Art der konkreten Beleuchtung möglich – Energiesparlampen zu verwenden.
  • Die Verwaltung der Stadt nutzt Schaltleisten, um den nicht notwendigen Standby-Betrieb von Geräten weitestgehend auszuschließen. Die Leisten sind zudem bedienerfreundlich anzubringen.
  • Bei der Einrichtung von PC-Räumen in Schulen wird, soweit nicht schon vorhanden, ein zentraler Notaus-Taster installiert, der nach der Benutzung dazu dient, alle PCs vom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden. Es sollte überprüft werden, inwieweit es möglich ist, Server zumindest in den Ferien abzuschalten.
  • Die Verwaltung informiert auf ihrer Internetseite über das Projekt „Pendlernetz“ des Landes NRW bzw. des Kreises Unna 2 zur Bildung von Fahrgemeinschaften.
  • Beim Kauf von kommunalen Fahrzeugen sollen nur noch emissions- und verbrauchsarme Fahrzeuge angeschafft werden.
  • Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Beschaffungsverwaltung soweit möglich, Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion einzukaufen. Bei Elektrogeräten werden nur noch Geräte der Energieeffizienzklasse A++ erworben.
  • Um die energetische Wirtschaftlichkeit von Neubauten zu gewährleisten sollen künftig alle Bebauungspläne energetisch optimiert werden. Wir möchten Rahmenbedingungen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans berücksichtigt wissen, wie die Stellung der geplanten Gebäude hinsichtlich Grundfläche, Standort, Dachausrichtung nach Süden, Verschattung, Höhenentwicklung. Die Planung soll vorausschauend schon heute die zukünftige Nutzung von alternativen (nicht fossilen) Energieträgern oder Energieeinsparungsmaßnahmen durch ihre Planungen begünstigen. Das BauGB fordert: § 1 Abs. 5 S. 2 Nr. 7 BauGB, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien, sowie das Klima zu berücksichtigen sind. Ferner spielen der Windschutz durch Strauch- und Baumbepflanzungen und eine gute Anbindung an den Öffentlichen Verkehr eine wichtige Rolle.
  • Die Stadt Fröndenberg hat 2006 einen Energiebericht der städtischen Gebäude vorgelegt, der die durchgeführten und geplante Energiesparmaßnahmen beschreibt. Die Verwaltung wird nunmehr beauftragt, Energieleitlinien zu erarbeiten, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne der rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, regenerativen Energien, Raumlufttechnik, Regelungstechnik, Wassereinsparung, Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten

Weiterhin soll eruiert werden, inwieweit Finanzierungen von Maßnahmen durch das Bundesprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude bezuschusst werden können. Die Verwaltung stellt zusätzlich dar, wo Sanierungsmaßnahmen mittelfristig betriebswirtschaftlich sind und daher nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement wegen ihrer Wirtschaftlichkeit (geringerer Energieverbrauch) durch die Aufnahme von Krediten (aus dem KfW-Kommunalkreditprogramm) finanzierbar sind.

3. Die Stadt erklärt sich zum Ziel, die Treibhausemissionen in den nächsten fünf Jahren um 20% und bis 2020 um weitere 20% zu senken und damit zu einer der energieeffizientesten Städte der Region zu werden.