Stadt Fröndenberg/Ruhr 22.09.2026

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weise,

die Fraktion der GRÜNEN im Rat der Stadt Fröndenberg beantragt für die L673
(Eulenstraße) im Bereich vom Ortseingangsschild bis zur Einmündung
Alleestraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in beiden
Fahrtrichtungen.

Um die Geschwindigkeit bereits vor dem besonders sensiblen Bereich wirksam
zu reduzieren, sollte die Beschränkung stadteinwärts bereits vor der
Ortseingangsschild beginnen. Im weiteren Verlauf sollte sie an geeigneten
Stellen wiederholt werden, damit die Geschwindigkeitsreduzierung bis zur
Alleestraße erhalten bleibt.

Begründung
Die Eulenstraße wird in diesem Bereich von zahlreichen Schülerinnen und
Schülern als Schulweg genutzt. Gleichzeitig bestehen mehrere örtliche
Besonderheiten, die aus unserer Sicht eine Geschwindigkeitsreduzierung zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit rechtfertigen.

1. Kurve und komplexer Knotenpunkt
Unmittelbar hinter der Kurve nach der Springstraße befindet sich ein komplexer
Knotenpunkt, an dem Eulenstraße, Ostbürener Straße, Overbergstraße,
Friedhofstraße und Haßleistraße zusammentreffen.
Zusätzlich existieren dort weitere Grundstückseinfahrten sowie eine
Fußgängerampel. Durch den Kurvenverlauf, die zahlreichen Einmündungen
und die Randbebauung ist die Einsehbarkeit teilweise eingeschränkt.
Insbesondere querende Kinder können dadurch für herannahende Fahrzeuge
vergleichsweise spät wahrgenommen werden.

2. Fehlender Gehweg und tatsächlicher Querungsbedarf
Im weiteren Verlauf stadteinwärts fehlt zwischen Schröerstraße und
Freiheitsstraße auf einer Seite ein durchgängiger Gehweg. Schülerinnen und
Schüler sowie Kindergartenkinder und ihre Begleitpersonen müssen die
Eulenstraße daher an einer nicht gesicherten Stelle queren, um den Gehweg
auf der gegenüberliegenden Seite zu erreichen.
Damit besteht ein tatsächlicher, durch die vorhandene Wegeführung bedingter
Querungsbedarf. Die Kombination aus ungesicherter Querung, eingeschränkten
Sichtverhältnissen und Tempo 50 stellt aus unserer Sicht eine besondere
Gefährdung dar.
Nach unserer Beobachtung wird der vorhandene Gehweg zudem regelmäßig
von Radfahrenden genutzt, obwohl er nicht für den Radverkehr freigegeben ist.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit könnte hier zu einer
Entschärfung der Konflikte beitragen.

3. Ortseingang und Gefälle
Das Ortseingangsschild befindet sich unmittelbar vor der steilen und
abschüssigen Springstraße. Wird Tempo 30 erst ab dem Ortseingangsschild
angeordnet, erfolgt die Geschwindigkeitsreduzierung erst unmittelbar vor dem
sensiblen Bereich.
Aus unserer Sicht sollte deshalb bereits vor dem Ortseingangsschild eine
Reduzierung auf 30 km/h angeordnet und diese im weiteren Verlauf des
sensiblen Bereichs aufrechterhalten werden.

4. Frühere Tempo-30-Anordnung
Vor der Sanierung der L673 gab es auf dem betreffenden Abschnitt bereits eine
Tempo-30-Anordnung ab Haus Eulenstraße 40 bis zum Ortseingangsschild,
jedoch keine Verstetigung durch Wiederholungsschilder an den nachfolgenden
Einmündungen. Unabhängig vom damaligen Anlass bestehen die wesentlichen
örtlichen Besonderheiten weiterhin: Gefälle, Kurvenverlauf, eingeschränkte
Sichtbeziehungen, zahlreiche Einmündungen und Zufahrten, Schulwegführung,
Querungsbedarf und fehlende Gehwegverbindung.
Daher rechtfertigen aus unserer Sicht die heute vorhandenen Gegebenheiten
eine erneute Prüfung auf dem gesamten Streckenabschnitt, um die
Schulwegsicherheit nachhaltig zu verbessern.
Wir bitten daher darum, den Antrag an Straßen.NRW als zuständige Stelle für
die L673 weiterzuleiten und dort die Anordnung von Tempo 30 für den
genannten Streckenabschnitt zu unterstützen.
Sollte aus Sicht von Straßen.NRW eine abweichende Abschnittsbildung erforder-
lich sein, bitten wir um eine entsprechende Begründung und um Benennung der
Teilabschnitte, für die eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden
kann.

Andrea Molitor ist Ratsmitglied im Ausschuss für Bauen und Mobilität.